Zu den äußeren Kräften eines Bauwerks zählen die als Aktionen auf das Tragwerk einwirkenden Lasten, sowie die daraus resultierenden Stütz- und Auflagerkräfte als Reaktionen. Alle äußeren Kräfte an einem Bauteil müssen untereinander im Gleichgewicht stehen.
Ihre Ursache liegt in den Eigenlasten, im 'Betriebszustand' und/oder in den physikalischen und chemischen Veränderungen der Baustoffe oder des Baugrundes.
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Die äußeren Kräfte werden in 'Ständige Lasten' und 'Verkehrslasten' unterteilt:
Ständige Lasten
Verkehrslasten
Ständige Lasten sind die Lasten der Baukörper selbst (Eigenlasten).
Sie sind im Bauwerk dauernd vorhanden.
Sie werden mit G (für Einzellasten) und g (für verteilte Lasten) bezeichnet.
Verkehrslasten sind bezüglich Größe und Angriffspunkt veränderlich.
Sie rühren aus den Eigenlasten von Personen, Fahrzeugen, Einrichtungsgegenständen, Schnee, usw.
Sie werden mit Q (für Einzellasten) und q (für verteilte Lasten) bezeichnet.