Bewegliche Auflager erlauben Drehungen des Tragwerks um den Lagerpunkt und Verschiebungen in Richtung der Bewegungsbahn. Gesperrt wird die Verschiebung senkrecht zur Bewegungsbahn.
Da sie einen Freiheitsgrad aufheben, werden sie als einwertig bezeichnet.
Feste Auflager oder Auflagergelenke
Feste Auflager oder Auflagergelenke erlauben, wie die beweglichen Auflager, eine Drehbarkeit um den Auflagerpunkt. Jedoch unterbinden sie die horizontale und vertikale Verschiebungsmöglichkeit.
Da das feste Lager zwei Freiheitsgrade aufhebt, wird es als statisch zweiwertig bezeichnet.
Fest eingespannte Auflager
Bei eingespannten Auflagern wird jede Bewegungsmöglichkeit (Drehung und Verschiebung) gesperrt.
Da sie drei Freiheitsgrade aufheben, werden sie als dreiwertig bezeichnet.