Die Wirkungslinien der Auflagerkräfte einer statischen Konstruktion dürfen sich nicht in einem Punkt schneiden, da sonst eine Drehung der Konstruktion um diesen Punkt möglich wäre. Desweiteren dürfen die Wirkungslinien nicht alle parallel sein, da eine Verschiebung der Konstruktion senkrecht zu den Wirkungslinien möglich wäre.
Es gilt: Instabile Tragwerke sind in der Baustatik nicht zulässig !